Hier könnt ihr die Vorschriften von Henneby Camping sehen.
Wir hoffen das Sie uns helfen werden Henneby Camping schön und ordentlich zu
halten indem
Sie diese Regeln befolgen;
Helfen Sie uns dabei den Platz sauber und schön zu halten, behandeln Sie die Sachen wie Sie ihre eigenen behandeln. Dies ist zu großer Freude von uns allen und hilft, den Standard zu erhöhen und die Kosten niedrig zu halten.
Bitte begrüßen Sie immer die "lose" Gäste des Campingplatzes freundlich. Es ist wichtig, dass alle Gäste eine gute und positive Erfahrung beim Besuch unseres Campingplatzes machen.
Tragen Sie dazu bei, dass alles in Ordnung und ordentlich bleibt und behandeln Sie die Ausstattung genauso, wie Sie Ihre eigenen behandeln würden. Dies dient dem Wohl aller und erhöht den Standard des gesamten Campingplatzes.
Tragen Sie zur guten Stimmung auf dem Campingplatz bei. Sprechen Sie miteinander und nicht über einander. Grüßen Sie einander und lächeln Sie. So kommen wir alle in bessere Stimmung.
1. Der Mietvertrag für den festen Stellplatz gilt nur für Personen, die im Vertrag aufgeführt sind. Es muss mindestens eine erwachsene Person auf dem Platz angemeldet sein.
2. Andere Besucher müssen die geltende Übernachtungsgeld-/Gästekarte zahlen. Als Mieter des Saisonplatzes sind Sie verpflichtet sicherzustellen, dass Ihre Gäste sich an der Rezeption anmelden. Dies gilt sowohl für Tagesgäste als auch für Übernachtungsgäste. Besucher, die sich nach 23:00 Uhr auf dem Platz aufhalten, gelten als Übernachtungsgäste.
3. Wenn Sie den Platz außerhalb der Mietzeit nutzen, zahlen Sie die reguläre Übernachtungsgebühr.
4. Sie können Ihren Mietvertrag nicht an andere übertragen, ebenso wenig können Sie Ihren Saisonplatz untervermieten.
5. Wenn Sie Ihrem Wohnwagen/Zelt auf dem Campingplatz an Freunde oder Familie verleihen, müssen Sie die reguläre Übernachtungsgebühr zahlen, die von der Saison abhängt.
6. Es ist nicht erlaubt, einen festen Wohnsitz auf dem Campingplatz zu haben, ebenso dürfen Sie nicht Ihre Meldeadresse auf dem Campingplatz haben.
7. Um die 3-Meter-Abstandsregel der Brandschutzbehörden einzuhalten, muss der Wohnwagen so platziert werden, dass die Möglichkeiten der Nachbarn zur Aufstellung ihres Wohnwagens nicht beeinträchtigt werden.
8. Es darf nur ein Auto auf dem Saisonplatz geparkt werden, und Sie dürfen nicht auf freien/nicht vermieteten Plätzen parken. Besucher des Platzes dürfen nicht auf den Campingplatz fahren, sondern müssen auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz parken. In besonderen Fällen kann der Lagerleiter die Erlaubnis geben, dass Ihre Gäste auf dem Platz parken dürfen - jedoch darf immer nur ein Auto auf dem Platz stehen.
9. Wenn Sie Gäste haben, die auf ihrem eigenen Platz übernachten, müssen sie sich selbst an der Rezeption ein- und auschecken. Die üblichen Richtlinien gelten auch hier, einschließlich der Abreisezeiten usw.
10. Wenn Sie Ihren Wohnwagen/Ihr Zelt während der Mietzeit aufgrund von Urlaub oder ähnlichem entfernen, behält sich der Lagerleiter das Recht vor, über den Platz während Ihrer Abwesenheit zu verfügen.
11. Wenn Ihr Wohnwagen nicht zugelassen ist, muss er mit einem grünen Kennzeichen und einem gültigen Jahresaufkleber versehen sein. Diese können an der Rezeption bestellt werden. Dies ist die Art und Weise, wie wir die Anforderungen des Camping Reglements erfüllen, um den Überblick über die nicht registrierten Wohnwagen auf dem Campingplatz zu behalten.
12. Das Campingreglement und die Anweisungen des Lagerleiters müssen immer eingehalten werden.
13. Der Mietvertrag ist während der Mietzeit von beiden Seiten unkündbar. Wenn Sie Ihren Platz vor Ablauf der Mietzeit verlassen möchten, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung für den verbleibenden Zeitraum. Sie können Ihren Mietvertrag auch nicht an andere übertragen. Im Falle der Neuvermietung des verlassenen Platzes kann jedoch unter Abzug einer Gebühr ein Betrag ausgezahlt werden. Gemäß den Punkten 31-34 unten kann der Vertrag jedoch innerhalb der Vertragslaufzeit bei etwaigen Vertragsverletzungen gekündigt werden.
14. Der Wohnwagen/das Zelt befindet sich auf eigene Gefahr auf dem Campingplatz. Gas- und Elektroinstallationen im Wohnwagen und Zelt müssen sicherheitsrechtlich zulässig sein. Der Wohnwagen muss mindestens alle zwei Jahre auf Gas getestet werden. Eine Kopie des Gas Prüfberichts muss dem Lagerleiter übergeben werden. Der Lagerleiter kann jederzeit Nachweise für die Sicherheit der Installationen verlangen.
15. Auf Ihrem Platz dürfen maximal zwei Gasflaschen à 11 kg im Wohnwagen und zwei stehende Gasflaschen à 11 kg im Vorzelt aufbewahrt werden. An jedem Stelle darf maximal eine Flasche angeschlossen sein.
16. Wenn Sie sich auf dem Campingplatz befinden, muss der Stromzähler im Strommast eingesteckt sein. Es ist Ihre Verantwortung, regelmäßig zu überprüfen, ob der Zähler funktioniert. Wenn Sie sich nicht auf dem Campingplatz befinden, empfehlen wir, die Stromverbindung zu trennen, den Stecker aus dem Mast zu ziehen und das Kabel aufzurollen und unter dem Wohnwagen zu platzieren. Wenn Sie den Strom eingesteckt lassen, stellen Sie sicher, dass das Kabel im Boden liegt, damit wir es nicht mit dem Rasenmäher abschneiden.
17. Das Aufladen von Elektro- oder Hybridautos ist in unseren Strommasten nicht gestattet.
18. Abwasser/Wasser aus dem Abfluss des Wohnwagens darf nicht auf den Boden abgeleitet werden, sondern muss in einem Behälter gesammelt werden.
19. Sie sind verantwortlich dafür, dass Ihr Platz immer sauber und aufgeräumt ist. Der Wohnwagen muss sofort weggefahren werden können, weshalb keine Objekte von dauerhafter Natur unter dem Wohnwagen aufbewahrt werden dürfen. Es ist nicht erlaubt, zu graben oder dauerhafte Sichtschutzwände oder Hundezäune zu errichten. Blumenkübel dürfen nicht größer sein, als dass sie leicht weggetragen werden können.
20. Sie müssen den Rasen auf Ihrem Stellplatz selbst mähen. Und das sollten Sie so oft tun, wie das Gras in den Gemeinschafts Bereichen des Campingplatzes gemäht wird. Sie können sich beim Lagerleiter einen Rasenmäher ausleihen und müssen gesammelte Grünabfälle etc. auf dem dafür vorgesehenen Komposthaufen oder entlang von Hecken abgeben. Nach 17:30 Uhr darf nicht mehr gemäht werden.
21. Sie müssen die Hecke an Ihrer Stelle selbst schneiden. Vor dem Schneiden MUSS die Höhe mit dem Campingplatzleiter abgestimmt werden. Astabfälle sollten in Reis Zäune und Zweige in den dafür vorgesehenen Komposthaufen gelegt werden.
22. Der Wohnwagen und das Vorzelt müssen sauber und frei von Algen gehalten werden.
23. Es ist nicht gestattet, Fahnenmasten, Antennenmasten oder Ähnliches auf Ihrem Platz aufzustellen.
24. Es darf kein Teppich oder Ähnliches aufgestellt werden, der aus dem Vorzelt herausragt.
25. Die eventuelle Aufstellung eines Lagertents muss immer mit dem Lagerleiter vereinbart werden.
26. Das Fahren von motorisierten Fahrzeugen auf dem Campingplatz sollte auf ein Minimum beschränkt werden, und die Geschwindigkeit darf höchstens 10 km/h betragen. Alle Fahrten zwischen 22.00 und 7.00 Uhr sollten nach Möglichkeit vermieden werden.
27. Hunde sind willkommen, müssen jedoch immer an der Leine geführt werden. Hinterlassenschaften müssen aufgesammelt werden. Hunde müssen außerhalb des Campingplatz Geländes ausgeführt werden.
28. Die Nutzung des Spielplatzes, des Sportplatzes, von Fahrrädern usw. durch Kinder erfolgt auf eigene Verantwortung der Eltern.
29. Handel auf dem Campingplatz ist nur zulässig, wenn dies schriftlich mit dem Lagerleiter vereinbart wurde.
30. Die Müllcontainer dürfen nur für normalen Haushaltsmüll genutzt werden. Papier, Dosen und Flaschen usw. müssen sortiert und in den entsprechenden Abfallbehältern entsorgt werden. Große Pappkartons, Teppiche, gebrauchte Zelte, Planen usw. müssen selbst vom Campingplatz weggebracht werden. Wenn Sie solche Abfälle hinterlassen, behält sich der Lagerleiter das Recht vor, Ihnen die Kosten für die Entsorgung in Rechnung zu stellen.
31. Bei Verstoß gegen eine oder mehrere der Bedingungen dieses Mietvertrags kann dies unter Umständen als erhebliche Vertragsverletzung angesehen werden, die dem Campingplatz das Recht gibt, den Mietvertrag zu kündigen, und Sie können vom Campingplatz verwiesen werden.
32. Bei Unklarheiten bezüglich des Mietverhältnisses oder der Situation auf dem Platz ist die Entscheidung des Lagerleiters maßgeblich.
33. Es wird als erhebliche Vertragsverletzung angesehen, wenn die vereinbarten Leistungen nicht rechtzeitig bezahlt werden oder die Mietbedingungen nicht eingehalten werden.
34. Sollte Ihr Mietvertrag aufgrund von Vertragsverletzungen oder aus anderen Gründen gekündigt werden, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung des restlichen Mietbetrags.
35. Der Campingplatz behält sich das Recht vor, die Preise für Ihren Verbrauch von z.B. Strom, Wasser und Heizung auf dem Campingplatz kurzfristig anzupassen, wenn sich die Marktentwicklung in diesen Bereichen übermäßig ändert.
36. Wenn nicht anders vereinbart, müssen Sie Ihren Saisonplatz spätestens zum Ablaufdatum des Vertrags verlassen. Der Platz muss geräumt sein und das Gras muss gemäht sein, sodass der Platz sofort zur Neuvermietung bereit ist. Ist dies nicht der Fall, behält sich der Lagerleiter das Recht vor, auf Ihre Kosten aufzuräumen.
37. Ihr Mietvertrag gilt in der Regel nur für den vereinbarten Zeitraum und gewährt keine Garantie dafür, dass Sie denselben Saisonplatz oder einen anderen Saisonplatz für die nächste Saison erhalten. Der Campingplatz behält sich das Recht vor, alle Plätze für die kommende Saison auf andere Weise zu vergeben.
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